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Deutsche Top-Juristen fordern Mindestlohn per Gesetz

400-Euro-Jobs, Zeitarbeit, befristete Verträge: Knapp 7,6 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, verdienen damit oft zu wenig zum Leben und erst recht nicht genug für die Altersvorsorge.
Führende Juristen fordern jetzt ein Umdenken der Politik – und einen gesetzlichen Mindestlohn.

Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen geben Anlass zur Freude. Für das zweite Quartal 2010 meldet das Statistische Bundesamt 40,3 Millionen Erwerbstätige, rund 0,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Und die Reallöhne sind um 2,3 Prozent gestiegen – das größte Plus seit 2007. Doch führende Arbeitsrechtler monieren, dass eine Gruppe der Erwerbstätigen nicht ausreichend im Fokus steht: die Menschen in sogenannten atypischen Arbeitsverhältnissen.

Dazu gehören befristete und geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit bis zu 20 Wochenstunden sowie Leiharbeit.

Zwar stellen die sozialversicherungspflichtigen Normalbeschäftigten noch immer den weitaus größten Teil der Erwerbstätigen und sind damit das Rückgrat der deutschen Arbeitswelt; ihre Zahl nimmt aber seit Jahren ab. Während der Anteil 1994 noch bei 75,3 Prozent lag, sank er bis 2000 auf 71,1 Prozent, und betrug 2009 lediglich noch 68 Prozent. Im selben Jahr arbeiteten laut Statistischem Bundesamt 7,59 Millionen Personen in atypischen Beschäftigungsformen.

„Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind nicht per se schlecht. die mit ihnen verbundene Flexibilisierung kann Vorteile bringen – aber die Nachteile werden zu wenig diskutiert“, sagt Raimund Waltermann, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn. Konkret gebe es zwei Probleme: Zum einen die heutige Ertragsschwäche, zum anderen die schlechte Altersabsicherung, weil die Menschen zu wenig zurücklegen können. „In gewisser Weise flexibilisieren wir heute auf Kosten der nächsten Generation“, sagte Waltermann SPIEGEL ONLINE. Ein Stundenlohn von 7,50 Euro brächte eine schmale Rente. „Wir sind an dem Punkt angekommen, an dem umgesteuert werden muss“, so der Bonner Arbeitsrechtler. Dafür seien vor allem drei Punkte nötig:

  • Die Abgabeprivilegierung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen müsste abgeschafft werden. Derzeit liegen die Sozialabgaben für sogenannte 400-Euro-Jobs bei 30 Prozent und damit unter dem gewöhnlichen Gesamtsozialversicherungsbetrag.
  • Leiharbeiter sollten genauso behandelt werden wie die Stammbelegschaft eines Unternehmens, vor allem im Hinblick auf den Lohn.
  • Ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde müsste eingeführt werden.

Doch selbst bei einem solchen Mindestlohn zeigt ein Rechenbeispiel von Waltermann eine düstere Prognose: Wenn man einen Stundenlohn von 7,50 Euro zugrunde legt, die Person 40 Stunden pro Woche arbeitet und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt, brächte ihr dies eine Rente von 620 Euro. „Zum Vergleich: Der Grundsicherungsbetrag liegt derzeit bei 359 Euro plus einem gemittelten Wert von 317 Euro für Kosten der Unterkunft, also insgesamt 676 Euro“, so Waltermann. Mit anderen Worten: Die angesparten Rentenansprüche sind geringer als das, was man über Hartz IV im Alter bekäme.

Den gesamten Artikel und weitere interessante Themen können Sie unter http://www.spiegel.de/Wirtschaft nachlesen.

Quelle: Spiegel.de

 

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